GEMA gegen SUNO: Landgericht München I stärkt Urheberrechte gegenüber KI-Musikgeneratoren
KI-generierte Musik steht erneut im Fokus der Gerichte. Mit Urteil vom 31. Juli 2026 (Az. 42 O 763/25) hat das Landgericht München I der GEMA in wesentlichen Punkten Recht gegeben. Das Gericht entschied, dass der Anbieter des KI-Musikgenerators SUNO für Urheberrechtsverletzungen haftet. Im Mittelpunkt stehen sowohl das Training der KI mit geschützten Musikwerken als auch


