Die rechtlichen Aspekte bei der Erstellung, Verwendung und Anpassung von generativer KI (Künstlicher Intelligenz) sowie deren Anwendungen sind vielfältig und berühren zahlreiche Rechtsgebiete. Nachfolgend erfolgt eine umfassende Darstellung, ergänzt durch Beispiele, Haftungsfragen, typische Verträge, relevante Urteile und gesetzliche Regelungen auf europäischer und internationaler Ebene.
1. Rechtliche Aspekte bei der Erstellung von generativer KI
1.1. Schutzrechte und Datenverwendung
- Urheberrecht: Trainingsdaten müssen rechtlich einwandfrei verwendet werden. Die Nutzung geschützter Inhalte (z. B. Texte, Bilder) kann Urheberrechte verletzen.
- Beispiel: Eine KI, die geschützte Musikdaten nutzt, könnte eine Lizenz benötigen.
- Urteil: BGH, I ZR 267/15 („Metall auf Metall“) – Verwendung von Samples kann urheberrechtlich problematisch sein.
- Datenbankrecht: Datensätze sind oft durch das Datenbankherstellerrecht geschützt (Art. 7 RL 96/9/EG).
- Persönlichkeitsrechte: Daten von Personen (z. B. Fotos) können das Recht am eigenen Bild oder Datenschutzrechte betreffen.
1.2. Lizenzrecht
- Erstellung und Anpassung von generativer KI erfordert Lizenzen für Softwarekomponenten und Datensätze:
- Open-Source-Software: Klare Prüfung der Lizenzbedingungen (z. B. Apache 2.0, MIT).
- Proprietäre Software: Vertragsverhandlungen über Lizenzen und Haftungsklauseln.
2. Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von generativer KI
2.1. Urheberrecht der KI-Ergebnisse
- Schutzfähigkeit von KI-generierten Werken: In der EU sind Werke nur urheberrechtlich geschützt, wenn sie menschliche Schöpfungshöhe aufweisen (EuGH, C-145/10). KI-Ergebnisse sind daher oft nicht geschützt.
- Rechte am Output:
- Klärung, wem die Nutzungsrechte zustehen (Nutzer, Entwickler, Auftraggeber).
- Anpassung von Verträgen, um Rechte eindeutig zu regeln.
2.2. Datenschutz (DSGVO)
- Verwendung personenbezogener Daten im Training oder bei der Nutzung von KI erfordert Einhaltung der DSGVO.
- Beispiel: Chatbots mit Kundendaten müssen DSGVO-konform verarbeitet werden.
- Haftung: Fehlende Einwilligung oder mangelnde Transparenz führt zu Bußgeldern (Art. 83 DSGVO).
2.3. Diskriminierung und Fairness
- Haftung bei diskriminierenden Outputs, z. B. bei KI, die auf biased Daten trainiert wurde.
- Beispiel: Eine Rekrutierungs-KI bevorzugt männliche Kandidaten.
- Rechtlicher Rahmen: Art. 21 EU-Grundrechtecharta.
3. Rechtliche Aspekte bei Anwendungen von generativer KI
3.1. Produkthaftung
- Generative KI kann Schäden verursachen, z. B. durch fehlerhafte Ergebnisse.
- Haftung nach der EU-Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EWG) oder nationalen Produkthaftungsgesetzen.
- Beispiel: Medizinische KI, die fehlerhafte Diagnosen erstellt.
3.2. Wettbewerbsrecht
- Unlauterer Wettbewerb durch Täuschung oder unzulässige Nutzung geschützter Inhalte.
- Beispiel: Generative KI erstellt täuschend echte Fälschungen (Deepfakes).
3.3. Vertragliche Pflichten
- Typische Verträge:
- Entwicklungsvertrag: Klärt Rechte an Software, Haftung und Vergütung.
- Lizenzvertrag: Regelung der Nutzung von KI und Datensätzen.
- Service Level Agreements (SLA): Garantie bestimmter Leistungen und Standards.
- Datenschutzvereinbarung: Sicherstellung der DSGVO-Compliance.
4. Europäisches und internationales Recht
4.1. Europäisches Recht
- KI-Verordnung (AI Act): Festlegung von Risikoklassen für KI-Systeme, Anforderungen an Transparenz und Sicherheit.
- Urheberrechtsrichtlinie (RL 2019/790/EU): Sonderregelungen für Text- und Data-Mining.
- DSGVO: Datenschutzrechtliche Vorgaben bei personenbezogenen Daten.
4.2. Internationales Recht
- WIPO: Diskussionen über den Schutz KI-generierter Werke.
- US-Recht: KI-generierte Werke sind nicht urheberrechtlich geschützt (US Copyright Office, Docket No. 2023-4).
- China: Strengere Regulierung von KI-Inhalten, einschließlich verpflichtender Prüfungen.
5. Haftungsfragen und Gerichtsentscheidungen
5.1. Haftungsmodelle
- Entwicklerhaftung: Für fehlerhafte Algorithmen.
- Betreiberhaftung: Für den Einsatz der KI.
- Nutzerhaftung: Wenn Nutzer KI fehlerhaft einsetzen.
5.2. Beispiele aus der Rechtsprechung
- CJEU, C-40/17 („Fashion ID“): Betreiber haftet für den Einsatz von KI-gesteuerten Tracking-Tools.
- BGH, VI ZR 405/18: Anforderungen an automatisierte Systeme im Straßenverkehr.
6. Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
- Regulierung: Der AI Act wird voraussichtlich 2025 in Kraft treten und den Markt umfassend regulieren.
- Ethik und Transparenz: Künftig mehr Verpflichtungen zu Fairness und Transparenz in der KI.
- Technologieentwicklung: Wachsendes Interesse an „Explainable AI“, um Outputs nachvollziehbar zu machen.
7. Leistungen unserer Kanzlei im Bereich KI-Recht
- Rechtsberatung und Strategieentwicklung:
- Klärung von Haftungsfragen und rechtlicher Risiken.
- Entwicklung von Verträgen und Richtlinien.
- Prüfung und Erstellung von Verträgen:
- Lizenzverträge, Datenschutzvereinbarungen, SLA.
- Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten:
- Durchsetzung von Rechten oder Abwehr von Ansprüchen.
- DSGVO-Compliance und Audits:
- Sicherstellung datenschutzrechtlicher Konformität.
- Schutz geistigen Eigentums:
- Beratung zu Schutzrechten und Urheberrecht.
- Schulungen und Workshops:
- Für Unternehmen zu rechtlichen Rahmenbedingungen bei KI.
Unsere Expertise hilft Unternehmen, ihre KI-Projekte rechtlich sicher und erfolgreich umzusetzen.