Anwaltsvergütung im Bereich des KI-Rechts bei Horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Unsere anwaltliche Vergütung im Bereich des KI-Rechts orientiert sich an der Komplexität und dem individuellen Bedarf des Mandats. Da wir unsere Leistungen gezielt auf die Herausforderungen und Besonderheiten dieses innovativen Rechtsgebiets ausrichten, bieten wir drei verschiedene Abrechnungsmodelle an: zeitbasierte Abrechnung (nach Aufwand), Pauschalvergütung und Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nachfolgend erläutern wir diese Modelle ausführlich und geben praxisbezogene Beispiele.
1. Abrechnung nach Aufwand (zeitbasierte Vergütung)
In der Regel berechnen wir unser Honorar im Bereich des KI-Rechts nach einem stundenbasierten Vergütungsmodell. Dies ermöglicht eine transparente und faire Abrechnung entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistungen.
1.1. Grundlagen der Abrechnung
- Stundensatz: Unser Stundensatz variiert je nach Komplexität des Falls, dem erforderlichen Fachwissen und dem Erfahrungsgrad des eingesetzten Anwalts. Typischerweise liegt dieser zwischen 250 EUR und 350 EUR zzgl. MwSt.
- Zeiterfassung: Alle Tätigkeiten werden präzise erfasst und in detaillierten Abrechnungen dargestellt, einschließlich Beratungen, Vertragsgestaltungen, Recherchen und Verhandlungen.
1.2. Beispiele
- Beratung zu KI-generierten Werken:
- Dauer: 6 Stunden
- Tätigkeiten: Analyse der Rechtslage zur Schutzfähigkeit von KI-generierten Werken, Prüfung von Urheberrechten, Erstellung eines Gutachtens
- Abrechnung: 6 Stunden à 250 EUR = 1500 EUR zzgl. MwSt.
- Prüfung und Verhandlung eines Lizenzvertrags für KI-Modelle:
- Dauer: 10 Stunden
- Tätigkeiten: Vertragsprüfung, rechtliche Beratung zu Lizenzklauseln, Verhandlung mit der Gegenseite
- Abrechnung: 10 Stunden à 300 EUR = 3000 EUR zzgl. MwSt.
2. Pauschalvergütung
Für wiederkehrende oder klar umrissene Leistungen bieten wir eine pauschale Vergütung an. Dieses Modell eignet sich insbesondere für Mandate mit gut kalkulierbarem Arbeitsumfang und gibt dem Mandanten Planungssicherheit.
2.1. Grundlagen der Abrechnung
- Die Höhe der Pauschale wird vor Beginn der Tätigkeit vereinbart und richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der zu erbringenden Leistung.
- Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen, werden separat nach Aufwand abgerechnet.
2.2. Beispiele
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Erstellung von Datenschutzrichtlinien für KI-Anwendungen:
- Pauschale: 2.500 EUR zzgl. MwSt.
- Tätigkeiten: Analyse der Datenschutzanforderungen, Erstellung einer individuellen Datenschutzrichtlinie, Schulung des Mandanten zur praktischen Umsetzung.
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Standardmäßige Vertragsgestaltung für den Einsatz von KI:
- Pauschale: 3.600 EUR zzgl. MwSt.
- Tätigkeiten: Entwurf eines Vertrags zur Nutzung eines KI-Systems, Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Mandanten.
3. Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Hilfsweise rechnen wir nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG ab, sofern keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Die Vergütung richtet sich hierbei nach dem Streitwert des Falles oder der Bedeutung des Mandats.
3.1. Grundlagen der Abrechnung
- Die Vergütung gemäß RVG umfasst eine Grundgebühr, Verfahrensgebühr und – bei gerichtlichen Auseinandersetzungen – eine Terminsgebühr. Diese richten sich nach der geltenden Gebührentabelle und dem Streitwert.
- Im KI-Recht sind Streitwerte oft hoch, z. B. bei der Verletzung von Lizenzrechten oder der unbefugten Nutzung von Trainingsdaten.
3.2. Beispiele
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Beratung bei Streit um die Nutzung von KI-Trainingsdaten:
- Streitwert: 250.000 EUR
- RVG-Gebühren: Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr, insgesamt etwa 5.925 EUR zzgl. MwSt.
- Tätigkeiten: Beratung, außergerichtliche Verhandlungen, gerichtliche Vertretung.
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Vertretung in einer einstweiligen Verfügung bei KI-generierten Inhalten:
- Streitwert: 50.000 EUR
- RVG-Gebühren: etwa 2.235 EUR zzgl. MwSt.
Vergleich und Empfehlung
Zeitbasierte Abrechnung
- Vorteil: Transparenz und Flexibilität bei komplexen oder dynamischen Mandaten.
- Empfehlenswert: Für rechtliche Gutachten, Vertragsverhandlungen oder laufende Beratungen.
Pauschalvergütung
- Vorteil: Planungssicherheit für klar umrissene Aufgaben.
- Empfehlenswert: Für Mandate mit wiederkehrenden oder standardisierbaren Leistungen, wie die Erstellung von Vertragsvorlagen.