Haben KI-Bilder Urheberrechtsschutz?

Genießen von einem Unternehmen erstellte (oder in Auftrag gegebene) KI-generierte Inhalte rechtlichen Schutz vor Plagiaten?

Does AI-generated content made (or commissioned) by a company enjoy any legal protection against plagiarism?

Deutsch, Einfache Sprache

Nach deutschem Urheberrecht sind reine KI-Bilder meistens nicht urheberrechtlich geschützt. Der Grund: Urheberrecht gibt es nur für kreative Leistungen von Menschen. Eine KI kann deshalb nicht selbst Urheber sein.

Anders kann es sein, wenn ein Mensch die Inhalte wesentlich mitgestaltet und die KI nur als Werkzeug nutzt. Dann kann im Einzelfall ein Urheberrecht entstehen. Je größer der kreative Einfluss des Menschen ist, desto wahrscheinlicher ist ein Schutz. Eine einfache Eingabe eines Prompts reicht dafür nach aktueller Rechtslage meist nicht aus.

Auch wenn kein Urheberrecht besteht, können andere Schutzrechte infrage kommen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Schutz vor irreführender Nachahmung

Diese Rechte entstehen aber nicht automatisch. Unternehmen müssen oft zusätzliche Maßnahmen treffen, zum Beispiel Marken anmelden oder eine eigene erkennbare Unternehmenssprache und Gestaltung entwickeln.

Aktuell gilt deshalb:
KI-generierter Content ist in Deutschland nur eingeschränkt vor Kopien oder Plagiaten geschützt.

Deutsch, Standardversion

Nach deutschem UrhG genießen rein KI-generierte Bilder keinen Urheberrechtsschutz, da nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG schutzfähig sind. Die KI selbst kann nicht als Urheber fungieren. Lediglich wenn die KI als untergeordnetes Hilfsmittel dient und der menschliche Schöpfungsbeitrag dominiert, kann im Einzelfall ein urheberrechtlicher Schutz am generierten Content entstehen. Dies ist wahrscheinlicher, je weiter der menschliche Gestaltungsbeitrag in den Vordergrund rückt, eine bloße Prompt-Eingabe reicht hierfür (derzeit) nicht aus.

Besteht kein Urheberrecht, können Rechte aus dem lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz, dem Marken- und Designrecht sowie dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz oder wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverboten begründet sein. Diese entstehen nicht automatisch. Möchte ein Unternehmen den eigenen Content schützen lassen sind ergänzende Maßnahmen (Schutzrechtsanmeldungen, Aufbau einer schutzfähigen Unternehmensidentität/einheitlichen Unternehmenssprache) zu treffen.

Nach alledem ist davon auszugehen, dass KI-generierter Content in Deutschland (aktuell) nur sehr eingeschränkt gegen Plagiierung geschützt ist.

Wir sind Rechtsanwälte und haben uns nicht nur auf KI-Recht spezialisiert sondern auch auf, Wettbewerbsrecht, Markenrecht sowie Designrecht — gerne beraten wir Sie umfassend.

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