Delhi High Court: OpenAI erzielt wichtigen Erfolg im Urheberrechtsstreit mit der Nachrichtenagentur ANI

Darf eine Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Nachrichten trainiert werden? Diese Frage beschäftigt Gerichte weltweit. Nun hat der Delhi High Court in einem viel beachteten Verfahren zwischen der indischen Nachrichtenagentur ANI und OpenAI eine erste wichtige Weichenstellung vorgenommen.

Der Beschluss des Delhi High Court stellt einen wichtigen Zwischenschritt in der weltweiten Auseinandersetzung über das Training generativer KI dar.

Mit Beschluss vom 24. Juli 2026 lehnte das Gericht den Antrag von ANI auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen OpenAI ab. Die Richter sahen im Eilverfahren keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass ChatGPT urheberrechtlich geschützte Inhalte der Nachrichtenagentur unzulässig reproduziert oder memorisiert. Das Verfahren in der Hauptsache ist jedoch weiterhin anhängig.

Worum ging es?

Die indische Nachrichtenagentur Asian News International (ANI) wirft OpenAI vor, ihre urheberrechtlich geschützten Nachrichtenberichte ohne Lizenz zum Training der Sprachmodelle verwendet zu haben.

Nach Auffassung von ANI verletze bereits das Speichern und Verarbeiten der Artikel für das Training der KI das Urheberrecht. Außerdem behauptete die Nachrichtenagentur, ChatGPT könne Inhalte ihrer Berichte nahezu unverändert wiedergeben und teilweise sogar fehlerhaft der ANI zuschreiben.

OpenAI wies diese Vorwürfe zurück und machte unter anderem geltend, dass das Training großer Sprachmodelle nach indischem Recht als zulässiges Fair Dealing einzustufen sei.

Keine einstweilige Verfügung gegen OpenAI

Der Delhi High Court folgte dieser Argumentation zumindest im Eilverfahren weitgehend.

Das Gericht stellte fest, dass ANI derzeit keinen Anspruch auf eine sofortige Unterlassung glaubhaft gemacht habe. Insbesondere fehle es an ausreichenden Anhaltspunkten dafür, dass ChatGPT geschützte Nachrichtenartikel tatsächlich speichere und anschließend in einer urheberrechtlich relevanten Weise reproduziere.

Damit blieb OpenAI zunächst von einer gerichtlichen Untersagung des Trainings oder des Betriebs von ChatGPT verschont.

Das Gericht entwickelt einen Prüfungsmaßstab für KI-Training

Besondere Aufmerksamkeit verdient die rechtliche Begründung.

Der Delhi High Court entwickelte einen eigenen dreistufigen Prüfungsmaßstab für die Frage, ob das Training eines Large Language Models unter die Schrankenregelungen des indischen Urheberrechts fällt.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere folgende Fragen:

  • Erfolgt die Nutzung ausschließlich zum Training des Sprachmodells?
  • Entsteht dadurch ein wirtschaftlicher Wettbewerb mit den ursprünglichen Werken?
  • Werden berechtigte wirtschaftliche Interessen der Rechteinhaber konkret beeinträchtigt?

Diese Kriterien könnten künftig weit über Indien hinaus Einfluss auf die internationale Diskussion über KI-Training und Urheberrecht haben.

Warum die behauptete „Memorisierung“ nicht nachgewiesen werden konnte

Ein zentraler Streitpunkt war die sogenannte Memorisierung.

Rechteinhaber argumentieren weltweit, dass Sprachmodelle Teile ihrer Trainingsdaten speichern und später nahezu unverändert wiedergeben könnten.

Im Verfahren gegen OpenAI gelang ANI dieser Nachweis nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht.

Die vorgelegten Beispiele reichten nicht aus, um eine substantielle Übernahme der geschützten Nachrichtenberichte durch ChatGPT glaubhaft zu machen. Ebenso wenig konnte das Gericht feststellen, dass OpenAI systematisch urheberrechtlich geschützte Inhalte reproduziert.

Bedeutung für internationale KI-Verfahren

Die Entscheidung reiht sich in eine weltweit geführte Diskussion ein.

Gerichte in den USA, Europa und Asien beschäftigen sich derzeit mit ähnlichen Fragen:

  • Darf urheberrechtlich geschütztes Material zum Training generativer KI verwendet werden?
  • Wann liegt lediglich ein statistisches Lernen vor?
  • Wann werden geschützte Inhalte tatsächlich gespeichert?
  • Wann wird eine KI-Ausgabe zur urheberrechtlich relevanten Vervielfältigung?

Der Beschluss des Delhi High Court zeigt, dass Gerichte zunehmend zwischen dem eigentlichen Training eines KI-Modells und einer späteren rechtsverletzenden Ausgabe unterscheiden.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen, die generative KI entwickeln oder einsetzen, bringt die Entscheidung zunächst eine gewisse Rechtssicherheit.

Das Gericht macht deutlich, dass nicht jede Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte beim Training automatisch eine Urheberrechtsverletzung begründet.

Gleichzeitig zeigt das Verfahren aber auch, dass die rechtlichen Risiken keineswegs beseitigt sind. Sollte künftig nachgewiesen werden können, dass ein KI-Modell geschützte Inhalte tatsächlich speichert und nahezu identisch wiedergibt, könnte die rechtliche Bewertung anders ausfallen.

Unternehmen sollten daher insbesondere auf folgende Punkte achten:

  • rechtmäßige Herkunft der Trainingsdaten,
  • technische Maßnahmen gegen unerwünschte Memorisierung,
  • Dokumentation der Trainingsprozesse,
  • Compliance beim Einsatz generativer KI,
  • vertragliche Regelungen mit KI-Anbietern.

Ein interessanter Kontrast zur deutschen Rechtsprechung

Bemerkenswert ist der zeitliche Zusammenhang mit dem Urteil des Landgerichts München I im Verfahren GEMA gegen SUNO.

Während das Münchener Gericht davon ausgeht, dass ein KI-Musikgenerator geschützte Musikwerke tatsächlich memorisiert und reproduziert hat, sah der Delhi High Court einen entsprechenden Nachweis bei ChatGPT gerade nicht als erbracht an.

Die beiden Entscheidungen zeigen, dass künftig vor allem die technischen Eigenschaften eines KI-Modells und die konkrete Ausgestaltung der erzeugten Inhalte über die urheberrechtliche Bewertung entscheiden werden.

Für Unternehmen und Entwickler generativer KI bleibt die Entwicklung internationaler Rechtsprechung damit von erheblicher praktischer Bedeutung.

OpenAI konnte sich im Eilverfahren gegen die begehrte Unterlassungsverfügung verteidigen. Das Gericht sieht derzeit keine ausreichenden Hinweise darauf, dass ChatGPT urheberrechtlich geschützte Nachrichten der ANI in einer rechtsverletzenden Weise reproduziert.

Das letzte Wort ist damit allerdings noch nicht gesprochen. Die Hauptsache wird zeigen, welche Anforderungen Gerichte künftig an den Nachweis einer unzulässigen Speicherung und Wiedergabe von Trainingsdaten stellen.

Als Rechtsanwälte für KI-Recht können wir Sie umfassend beraten. Nehmen Sie Kontakt auf für eine Erstberatung.

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