Risiken von KI-Inhalten in Werbung und Unternehmenskommunikation

Was sind die Hauptrisiken, die mit der Verwendung von KI-generierten Inhalten in der Unternehmenskommunikation verbunden sind, unterteilt nach Bild-, Audio- und Textinhalten?

What are the main risks associated with the use of AI-generated content in commercial communication for a company, categorized by image-, audio-, and text-content?

Deutsch, Einfache Sprache

Der Einsatz von KI-generierten Bildern, Audios und Texten bietet viele Chancen. Gleichzeitig bestehen rechtliche Risiken, die Unternehmen kennen und beachten sollten.

Risiken bei KI-Bildern

Bei KI-generierten Bildern können insbesondere folgende Probleme entstehen:

  • Verletzung von Urheberrechten, wenn geschützte Werke oder Teile davon nachgebildet werden.
  • Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder des Persönlichkeitsrechts, wenn echte Personen erkennbar dargestellt werden.
  • Verletzung von Marken- oder Designrechten, wenn Logos, Marken oder Produktgestaltungen übernommen werden.
  • Nutzung gesetzlich geschützter Symbole wie Wappen, Flaggen oder bestimmter Wahrzeichen.

Risiken bei KI-Audios

Besondere Risiken bestehen bei künstlich erzeugten Stimmen:

  • Nachahmung oder Klonen realer Stimmen.
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
  • Mögliche zivil- und strafrechtliche Folgen bei der unerlaubten Nutzung von Sprachaufnahmen.
  • Urheberrechtsverletzungen bei Musik, Sprachwerken oder geschützten Tonaufnahmen.

Risiken bei KI-Texten

Bei KI-generierten Texten bestehen vor allem folgende Gefahren:

  • Unbeabsichtigte Übernahme geschützter Texte anderer Autoren.
  • Urheberrechtsverletzungen durch zu starke Ähnlichkeiten zu bestehenden Inhalten.
  • Irreführende oder falsche Werbeaussagen.
  • Wettbewerbsrechtliche Verstöße durch unzutreffende Produkt- oder Qualitätsangaben.

Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte

Der EU AI Act verlangt in bestimmten Fällen, dass KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte als solche erkennbar gemacht werden.

Dies gilt insbesondere für sogenannte Deepfakes. Bilder und Audiodateien, die künstlich erstellt oder verändert wurden, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Bis ein einheitlicher EU-Standard eingeführt wird, ist grundsätzlich eine Kennzeichnung mit „KI“ oder „AI“ vorgesehen.

Auch bei KI-generierten Texten kann eine Kennzeichnung erforderlich sein, wenn diese der Information der Öffentlichkeit dienen.

Unternehmen sollten den Einsatz von KI in ihrer Werbung und Kommunikation sorgfältig prüfen. Neben Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten müssen auch Transparenz- und Kennzeichnungspflichten beachtet werden. Eine regelmäßige Kontrolle von KI-generierten Inhalten hilft, rechtliche Risiken und irreführende Werbung zu vermeiden.

Deutsch, Standardversion

Risiken bei KI-Bildern

Bei Bild-Content liegen die wesentlichen Risiken im

  • Urheberrecht, wenn reale Werke/Werkteile erkennbar ähnlich reproduziert oder bearbeitet werden,
  • Recht am eigenen Bild und im allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn reale Personen erkennbar ähnlich reproduziert werden,
  • Kennzeichen- und Designrecht, wenn Marken, Logos oder Produktgestaltungen mitgeneriert werden, sowie
  • in der Reproduktion gesetzlich besonders geschützter Abbildungen (bspw. Wappen, Flaggen, Wahrzeichen bestimmter Nationen).

Risiken bei KI-Audios

Bei Audio-Content bestehen erhebliche Risiken, wenn Stimmen imitiert oder geklont werden. Betroffen sind hier insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht, mögliche straf- und zivilrechtliche Risiken bei unbefugter Aufzeichnung oder Verwendung realer Sprachaufnahmen sowie urheberrechtliche Risiken, wenn Musikwerke, Sprachwerke oder geschützte Aufnahmen erkennbar ähnlich reproduziert oder in wesentlichen Teilen übernommen werden.

Risiken bei KI-Texten

Bei Text-Content liegt das zentrale Risiko in der unbeabsichtigten Übernahme oder Bearbeitung geschützter Dritttexte, welche urheberrechtswidrig sein kann. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Risiken, wenn unzutreffende, irreführende oder unvollständige Werbeaussagen (bspw. bei Produkt- und Qualitätsclaims) generiert werden.

Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte

In allen Varianten bestehen gem. Art. 50 Abs. 2 und 4 des EU AI Act ferner Transparenzpflichten, insbesondere im Bereich sog. „Deepfakes“. Anbieter von KI-Systemen sind verpflichtet offenzulegen, dass Inhalte (Bilder und Audio) künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Die sichtbare Kennzeichnung durch ein Interim-Icon „AI“ beziehungsweise „KI“ ist bis zur Verfügbarkeit eines finalen EU-Standards verpflichtend, wobei die Platzierung kontextabhängig erfolgen muss – dauerhaft sichtbar bei statischen Inhalten und kontinuierlich bei Bewegtbildern. Auch für KI-generierte Texte kann die Transparenzpflicht greifen, wenn der Text der Information der Öffentlichkeit dient.

Da auch nach deutschem Wettbewerbsrecht eine faktische Kennzeichnungspflicht bei KI-generierter Unternehmenskommunikation besteht, um irreführende Werbung zu vermeiden, empfehlen wir dringend, die Einhaltung dieses Standards in der KI-gestützten Werbung zu überwachen. Dies auch insoweit, als das mitgliedsstaatliche Wettbewerbsrecht in der EU weitestgehend harmonisiert ist.

Als Rechtsanwälte für KI-Recht können wir Sie umfassend beraten. Nehmen Sie Kontakt auf für eine Erstberatung.

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