
horak. Rechtsanwälte · Fachanwälte · Patentanwälte
Kanzlei für KI-Recht
Wir beraten Unternehmen, Entwickler und Anwender beim rechtssicheren Einsatz Künstlicher Intelligenz – von der Einordnung nach der KI-Verordnung über Verträge und Schutzrechte bis zur Vertretung im Streitfall.
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Standorte in Deutschland, Beratung bundesweit und digital
Recht + Technik
Rechtsanwälte und Patentanwälte mit natur- und ingenieurwissenschaftlichem Hintergrund
AI Act
Einordnung, Umsetzung und Fristen der KI-Verordnung (EU) 2024/1689
Leistungen
Wofür Unternehmen uns beauftragen
KI-Projekte berühren mehrere Rechtsgebiete zugleich. Wir bündeln sie: Sie erhalten eine Einschätzung, die regulatorische Pflichten, Verträge, Schutzrechte und Haftung zusammen betrachtet.
AI Act: Rolle und Risikoklasse
Sind Sie Anbieter, Betreiber oder Nutzer? Fällt Ihr System unter ein Verbot, die Hochrisiko-Regeln oder die Transparenzpflichten? Wir ordnen ein und leiten die Pflichten ab.
KI-Compliance und Governance
Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme, Zuständigkeiten, KI-Richtlinie und Freigabeprozesse – damit Sie nachweisen können, dass der KI-Einsatz kontrolliert erfolgt.
KI-Verträge und Einkauf
Entwicklungs-, Lizenz- und SaaS-Verträge, Nutzungsbedingungen von KI-Anbietern, Datenverarbeitung, Gewährleistung und Haftungsbegrenzung – aus Sicht von Anbieter oder Kunde.
Urheberrecht und Schutz von KI
Rechte an Trainingsdaten, Prompts und Ergebnissen, Text- und Data-Mining, Schutz eigener Modelle durch Patente, Geschäftsgeheimnisse und Verträge.
Datenschutz und KI
Rechtsgrundlagen für Training und Betrieb, Datenschutz-Folgenabschätzung, Anonymisierung und Pseudonymisierung, Auftragsverarbeitung und Drittlandtransfer.
Haftung und Streitfälle
Fehlerhafte KI-Ergebnisse, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Deepfakes, Produkthaftung für Software, Abmahnungen – außergerichtlich und vor Gericht.
KI-System-Audit
Strukturierte Prüfung eines konkreten Systems – etwa im Recruiting – auf Rechtskonformität, Bias, Transparenz und Dokumentation, mit priorisierten Maßnahmen.
Schulungen und KI-Kompetenz
Praxisnahe Schulungen für Geschäftsleitung, Fachabteilungen und Entwicklung, mit dokumentierter Teilnahme als Baustein der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung.
Fristen im Blick
KI-Verordnung und angrenzendes Recht: die wichtigsten Termine
Die KI-Verordnung gilt gestaffelt. Mit dem „Digital Omnibus“ hat die EU 2026 einzelne Fristen verschoben – vor allem für Hochrisiko-KI. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur nach dem KI-Marktüberwachungsgesetz die zentrale Aufsichtsbehörde.
2. Februar 2025
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und die Pflicht, KI-Kompetenz im Unternehmen zu fördern (Art. 4).
2. August 2025
Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) und Sanktionsvorschriften.
2. August 2026
Allgemeine Geltung der Verordnung, insbesondere die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50.
2. Dezember 2026
Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei Bestandssystemen; neues Verbot von KI zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Bilder.
9. Dezember 2026
Umsetzungsfrist der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853: verschuldensunabhängige Haftung auch für Software und KI.
2. August 2027
Ende der Übergangsfrist für GPAI-Modelle, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden.
2. Dezember 2027
Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III, etwa in Personalauswahl, Bildung und Kreditwürdigkeitsprüfung.
2. August 2028
Pflichten für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I, z. B. Maschinen und Medizinprodukte.
Daneben gelten der Data Act, NIS2 und der Cyber Resilience Act, die viele KI-Anwendungen mittelbar betreffen. Mehr zur KI-Verordnung
AI-Act-Quick-Check: Wo steht Ihr Unternehmen?
Mit wenigen Prüffragen zu Rolle, Risikoklasse, Transparenz und KI-Kompetenz erkennen Sie, welche Pflichten der KI-Verordnung für Sie relevant sind. Auf Wunsch geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einordnung.
Vorgehen
In vier Schritten zum rechtssicheren KI-Einsatz
01
Bestandsaufnahme
Welche KI-Systeme sind im Einsatz oder geplant, wer nutzt sie, welche Daten fließen? Ergebnis ist ein KI-Verzeichnis.
02
Einordnung
Rolle nach der KI-Verordnung, Risikoklasse, Datenschutz, Urheberrecht und Vertragslage – mit klarer Aussage, welche Pflichten bis wann gelten.
03
Umsetzung
KI-Richtlinie, Verträge mit Anbietern und Kunden, Dokumentation, Kennzeichnung und Schulung der Beschäftigten.
04
Begleitung
Regelmäßige Audits, Anpassung an neue Vorgaben und Rechtsprechung sowie Vertretung gegenüber Behörden und im Streitfall.
Über uns
Wir verstehen die Technik, die wir rechtlich bewerten
In unserem Team arbeiten Rechtsanwälte, Fachanwälte und Patentanwälte zusammen, darunter Physiker und Ingenieure. Das erlaubt uns, Modelle, Trainingsdaten und Systemarchitekturen nachzuvollziehen, bevor wir sie rechtlich einordnen – und Verträge so zu formulieren, dass sie zur Technik passen.
- Beratung von Start-ups, Mittelstand und Konzernen
- Schutzrechte und Regulierung aus einer Hand
- Beratung auf Deutsch, Englisch und weiteren Sprachen

Wissen und Themen
KI-Recht von A wie AI Act bis Z wie Zuständigkeit
Unsere Fachseiten erläutern die Pflichten aus der KI-Verordnung und dem angrenzenden Recht praxisnah – mit Fristen, Prüfschritten und typischen Konstellationen aus dem Unternehmensalltag.
KI-Verordnung (AI Act)
Praxisthemen
Werkzeuge und Orientierung
Rechtsgebiete
Branchen
KI-Recht im Kontext Ihrer Branche
Ob Medizinprodukt, Kreditentscheidung oder Maschinensteuerung: Welche Pflichten gelten, hängt stark vom Sektor ab. Wir verbinden die KI-Verordnung mit dem jeweiligen Fachrecht.
Gesundheit und Medizinprodukte
MDR, Gesundheitsdaten, Schweigepflicht und KI als Medizinprodukt.
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Kreditwürdigkeit, Scoring, BaFin-Aufsicht und DORA.
Personalwesen und HR-Technologie
Recruiting-Software, Leistungsbewertung, AGG und Transparenz.
Industrie und Maschinenbau
Maschinenverordnung, Data Act, Cyber Resilience Act und Patente.
Medien, Marketing und Kreativwirtschaft
Kennzeichnung, Urheberrecht an Trainingsdaten und Outputs, Werberecht.
Software- und KI-Anbieter
Anbieterpflichten, SaaS-Verträge, Produkthaftung und Schutz des eigenen Modells.
Aktuelles
Neue Entscheidungen und Entwicklungen
- LG München I: GEMA gewinnt gegen OpenAI – Memorisierung von Liedtexten verletzt UrheberrechtDas LG München I hat mit Urteil vom 11. November 2025 (Az. 42 O 14139/24) entschieden, dass die Memorisierung von Liedtexten in Sprachmodellen und deren Ausgabe Urheberrechte verletzen und § 44b UrhG dies nicht deckt.
- LAION-Verfahren: OLG Hamburg bestätigt Text-und-Data-Mining für KI-Trainingsdatensätze – BGH prüft Vorlage an den EuGHDas OLG Hamburg hat den Download eines Fotos für den LAION-Datensatz als zulässiges Text und Data Mining bewertet; der BGH hat im Revisionsverfahren eine Vorlage an den EuGH angedeutet.
- LG Hamburg: Google muss gegen persönlichkeitsrechtsverletzende KI-Übersichten vorgehenLandgericht Hamburg, Beschluss vom 29. September 2025 – Az. 324 O 404/25 KI-generierte Suchübersichten als rechtliches Risiko KI-Funktionen in Suchmaschinen fassen Informationen aus verschiedenen Quellen zusammen und präsentieren… Weiterlesen: LG Hamburg: Google muss gegen persönlichkeitsrechtsverletzende KI-Übersichten vorgehen
Häufige Fragen
FAQ zum KI-Recht
Gilt die KI-Verordnung auch für Unternehmen, die KI nur nutzen?
Ja. Wer ein KI-System unter eigener Verantwortung beruflich einsetzt, ist in der Regel „Betreiber“ im Sinne der Verordnung. Für Betreiber gelten unter anderem die Förderung der KI-Kompetenz, Transparenzpflichten und – bei Hochrisiko-Systemen – Pflichten zu Aufsicht, Protokollierung und Information der Betroffenen. Wer ein System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen anbietet, kann selbst zum Anbieter werden.
Müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung. Anbieter müssen synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren; Betreiber müssen Deepfakes und KI-generierte Texte zur Information der Öffentlichkeit offenlegen, soweit keine Ausnahme greift. Daneben kann das Wettbewerbsrecht eine Kennzeichnung verlangen, wenn sonst eine Irreführung droht.
Sind KI-erzeugte Texte und Bilder urheberrechtlich geschützt?
Nach deutschem Recht schützt das Urheberrecht nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen. Rein maschinell erzeugte Ergebnisse sind daher regelmäßig nicht geschützt. Prägt ein Mensch das Ergebnis durch eigene kreative Entscheidungen, kann Schutz entstehen. Wichtig ist deshalb, Nutzungsrechte und Exklusivität vertraglich abzusichern.
Brauchen wir einen KI-Beauftragten?
Die KI-Verordnung schreibt keinen KI-Beauftragten vor. Sinnvoll ist aber eine klar benannte Zuständigkeit für KI im Unternehmen – wer Systeme freigibt, Risiken bewertet und Schulungen organisiert. Wie das am besten in bestehende Compliance- und Datenschutzstrukturen eingebunden wird, hängt von Größe und KI-Einsatz ab.
Wer haftet, wenn eine KI einen Fehler macht?
Eine eigene EU-Haftungsrichtlinie für KI gibt es nicht. Es gelten das allgemeine Vertrags- und Deliktsrecht sowie künftig das modernisierte Produkthaftungsrecht, das Software ausdrücklich erfasst. Die Gerichte – etwa das LG Hamburg und das LG Aachen zu KI-Suchübersichten – zeigen, dass Betreiber für fehlerhafte KI-Aussagen einstehen müssen, sobald sie auf Rechtsverletzungen hingewiesen werden.
Was kostet eine Beratung im KI-Recht?
Wir rechnen transparent nach Zeitaufwand oder vereinbarten Pauschalen ab; für gerichtliche Verfahren gilt das RVG. Einzelheiten und Beispiele finden Sie unter Anwaltshonorar im KI-Recht.

Standorte
Persönlich vor Ort, telefonisch oder digital
Wir beraten bundesweit und sind an zehn Standorten für Sie erreichbar.
Sie planen ein KI-Projekt oder haben eine konkrete Rechtsfrage?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung und einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen.