horak. Rechtsanwälte · Fachanwälte · Patentanwälte

Kanzlei für KI-Recht

Wir beraten Unternehmen, Entwickler und Anwender beim rechtssicheren Einsatz Künstlicher Intelligenz – von der Einordnung nach der KI-Verordnung über Verträge und Schutzrechte bis zur Vertretung im Streitfall.

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Standorte in Deutschland, Beratung bundesweit und digital

Recht + Technik

Rechtsanwälte und Patentanwälte mit natur- und ingenieurwissenschaftlichem Hintergrund

AI Act

Einordnung, Umsetzung und Fristen der KI-Verordnung (EU) 2024/1689

Leistungen

Wofür Unternehmen uns beauftragen

KI-Projekte berühren mehrere Rechtsgebiete zugleich. Wir bündeln sie: Sie erhalten eine Einschätzung, die regulatorische Pflichten, Verträge, Schutzrechte und Haftung zusammen betrachtet.

AI Act: Rolle und Risikoklasse

Sind Sie Anbieter, Betreiber oder Nutzer? Fällt Ihr System unter ein Verbot, die Hochrisiko-Regeln oder die Transparenzpflichten? Wir ordnen ein und leiten die Pflichten ab.

KI-Verordnung der EU →

KI-Compliance und Governance

Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme, Zuständigkeiten, KI-Richtlinie und Freigabeprozesse – damit Sie nachweisen können, dass der KI-Einsatz kontrolliert erfolgt.

KI-Compliance →

KI-Verträge und Einkauf

Entwicklungs-, Lizenz- und SaaS-Verträge, Nutzungsbedingungen von KI-Anbietern, Datenverarbeitung, Gewährleistung und Haftungsbegrenzung – aus Sicht von Anbieter oder Kunde.

KI-Verträge →

Urheberrecht und Schutz von KI

Rechte an Trainingsdaten, Prompts und Ergebnissen, Text- und Data-Mining, Schutz eigener Modelle durch Patente, Geschäftsgeheimnisse und Verträge.

KI und geistiges Eigentum →

Datenschutz und KI

Rechtsgrundlagen für Training und Betrieb, Datenschutz-Folgenabschätzung, Anonymisierung und Pseudonymisierung, Auftragsverarbeitung und Drittlandtransfer.

Datenschutzprüfung →

Haftung und Streitfälle

Fehlerhafte KI-Ergebnisse, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Deepfakes, Produkthaftung für Software, Abmahnungen – außergerichtlich und vor Gericht.

KI-Haftungsrecht →

KI-System-Audit

Strukturierte Prüfung eines konkreten Systems – etwa im Recruiting – auf Rechtskonformität, Bias, Transparenz und Dokumentation, mit priorisierten Maßnahmen.

KI-System-Audit →

Schulungen und KI-Kompetenz

Praxisnahe Schulungen für Geschäftsleitung, Fachabteilungen und Entwicklung, mit dokumentierter Teilnahme als Baustein der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung.

Schulungen und Workshops →

AI-Act-Quick-Check: Wo steht Ihr Unternehmen?

Mit wenigen Prüffragen zu Rolle, Risikoklasse, Transparenz und KI-Kompetenz erkennen Sie, welche Pflichten der KI-Verordnung für Sie relevant sind. Auf Wunsch geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einordnung.

Vorgehen

In vier Schritten zum rechtssicheren KI-Einsatz

01

Bestandsaufnahme

Welche KI-Systeme sind im Einsatz oder geplant, wer nutzt sie, welche Daten fließen? Ergebnis ist ein KI-Verzeichnis.

02

Einordnung

Rolle nach der KI-Verordnung, Risikoklasse, Datenschutz, Urheberrecht und Vertragslage – mit klarer Aussage, welche Pflichten bis wann gelten.

03

Umsetzung

KI-Richtlinie, Verträge mit Anbietern und Kunden, Dokumentation, Kennzeichnung und Schulung der Beschäftigten.

04

Begleitung

Regelmäßige Audits, Anpassung an neue Vorgaben und Rechtsprechung sowie Vertretung gegenüber Behörden und im Streitfall.

Über uns

Wir verstehen die Technik, die wir rechtlich bewerten

In unserem Team arbeiten Rechtsanwälte, Fachanwälte und Patentanwälte zusammen, darunter Physiker und Ingenieure. Das erlaubt uns, Modelle, Trainingsdaten und Systemarchitekturen nachzuvollziehen, bevor wir sie rechtlich einordnen – und Verträge so zu formulieren, dass sie zur Technik passen.

  • Beratung von Start-ups, Mittelstand und Konzernen
  • Schutzrechte und Regulierung aus einer Hand
  • Beratung auf Deutsch, Englisch und weiteren Sprachen

Aktuelles

Neue Entscheidungen und Entwicklungen

Alle Beiträge →

Häufige Fragen

FAQ zum KI-Recht

Gilt die KI-Verordnung auch für Unternehmen, die KI nur nutzen?

Ja. Wer ein KI-System unter eigener Verantwortung beruflich einsetzt, ist in der Regel „Betreiber“ im Sinne der Verordnung. Für Betreiber gelten unter anderem die Förderung der KI-Kompetenz, Transparenzpflichten und – bei Hochrisiko-Systemen – Pflichten zu Aufsicht, Protokollierung und Information der Betroffenen. Wer ein System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen anbietet, kann selbst zum Anbieter werden.

Müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung. Anbieter müssen synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren; Betreiber müssen Deepfakes und KI-generierte Texte zur Information der Öffentlichkeit offenlegen, soweit keine Ausnahme greift. Daneben kann das Wettbewerbsrecht eine Kennzeichnung verlangen, wenn sonst eine Irreführung droht.

Sind KI-erzeugte Texte und Bilder urheberrechtlich geschützt?

Nach deutschem Recht schützt das Urheberrecht nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen. Rein maschinell erzeugte Ergebnisse sind daher regelmäßig nicht geschützt. Prägt ein Mensch das Ergebnis durch eigene kreative Entscheidungen, kann Schutz entstehen. Wichtig ist deshalb, Nutzungsrechte und Exklusivität vertraglich abzusichern.

Brauchen wir einen KI-Beauftragten?

Die KI-Verordnung schreibt keinen KI-Beauftragten vor. Sinnvoll ist aber eine klar benannte Zuständigkeit für KI im Unternehmen – wer Systeme freigibt, Risiken bewertet und Schulungen organisiert. Wie das am besten in bestehende Compliance- und Datenschutzstrukturen eingebunden wird, hängt von Größe und KI-Einsatz ab.

Wer haftet, wenn eine KI einen Fehler macht?

Eine eigene EU-Haftungsrichtlinie für KI gibt es nicht. Es gelten das allgemeine Vertrags- und Deliktsrecht sowie künftig das modernisierte Produkthaftungsrecht, das Software ausdrücklich erfasst. Die Gerichte – etwa das LG Hamburg und das LG Aachen zu KI-Suchübersichten – zeigen, dass Betreiber für fehlerhafte KI-Aussagen einstehen müssen, sobald sie auf Rechtsverletzungen hingewiesen werden.

Was kostet eine Beratung im KI-Recht?

Wir rechnen transparent nach Zeitaufwand oder vereinbarten Pauschalen ab; für gerichtliche Verfahren gilt das RVG. Einzelheiten und Beispiele finden Sie unter Anwaltshonorar im KI-Recht.

Standorte

Persönlich vor Ort, telefonisch oder digital

Wir beraten bundesweit und sind an zehn Standorten für Sie erreichbar.

Sie planen ein KI-Projekt oder haben eine konkrete Rechtsfrage?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung und einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen.

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