LG Hamburg: Suchmaschinenbetreiber haften für persönlichkeitsrechtsverletzende KI-Übersichten
KI-generierte Suchergebnisse können den Ruf eines Menschen erheblich beeinträchtigen. Werden in einer KI-Übersicht einer Suchmaschine persönlichkeitsrechtsverletzende Aussagen verbreitet, kann sich der Betreiber nicht ohne Weiteres darauf berufen, dass die Informationen ursprünglich aus anderen Internetveröffentlichungen stammen. Das Landgericht Hamburg hat sich mit der unmittelbaren Zurechnung solcher Äußerungen und den Pflichten des Suchmaschinenbetreibers nach einer Beanstandung befasst.








