Andreas Friedlein
Rechtsanwalt
KI-Rechtsanwalt und Technologierechtsanwalt
Andreas Friedlein ist ein erfahrener Rechtsanwalt bei horak. Rechtsanwälte, der Ihnen kompetente Unterstützung bietet, um Ihr Recht durchzusetzen. Mit einem fundierten juristischen Hintergrund, einschließlich seines Studiums an den Universitäten Heidelberg und Göttingen sowie umfangreicher praktischer Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten, ist er seit 2001 als Anwalt tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Baurecht und internationalen Recht sowie im Bereich des KI-Rechts und IT-Rechts. Darüber hinaus bringt er wertvolle Erfahrungen aus seiner Zeit als Referent für technische Rechtsangelegenheiten beim Bundesamt für Infrastruktur mit. Andreas Friedlein ist vor allen deutschen Gerichten vertretungsberechtigt und bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre rechtlichen Herausforderungen. Vertrauen Sie auf seine Expertise für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Biografie
Geboren 1965 in Hannover. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und Göttingen 10/1988 bis 07/1997. Erste Juristische Staatsprüfung 1997. Referendariat 1997-2000 mit Stationen u.a. bei namhaften Kanzleien. Zweite Juristische Staatsprüfung 2000. Tätigkeit bei der Allianz. Buchveröffentlichung ”Vermögensansprüche in den fünf neuen Bundesländern” 1992. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2001 und Tätigkeit als Rechtsanwalt im Zivilrecht, Arbeitsrecht/ Dienstrecht, letzteres auch als Oberstleutnant der Bundeswehr. Referent für technische Rechtsangelegenheiten beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBW) 2020.
Vertretungsberechtigt vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Rechtsanwalt bei horak. Rechtsanwälte seit 2018.
Schwerpunkte der praktischen Tätigkeit
Allgemeines Zivilrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht/ Dienstrecht
Baurecht
Steuerrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Internationales Recht
Kartell- und Wettbewerbsrecht
Technikrecht und IT-Recht (einschliesslich Vertragsgestaltung)
Vertragsgestaltung mit Bezug zu vorgenannten Schwerpunkten
Vertragsrecht
Gerichtsverfahren mit Bezug zu vorgenannten Schwerpunkten
Sprachkenntnisse
Deutsch
Englisch
Latein
„Wie der Mensch die Kunst des Denkens erlernt, so muss er auch die Kunst des Rechts im Angesicht der Künstlichen Intelligenz meistern; denn wahres Wissen liegt nicht nur im Verstehen der Technologie, sondern im Erkennen ihrer Verantwortung gegenüber der Menschheit.“ Chat GPT im Stil von Sokrates