KI und geistiges Eigentum

Die rasante Entwicklung von KI-Technologien wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf, insbesondere im Bereich des Urheberrechts, des Patentrechts und anderer Schutzrechte wie dem Designrecht oder Markenrecht. Diese Schutzrechte regeln, wie Werke, Erfindungen oder geschützte Formen, die durch KI erstellt oder beeinflusst werden, rechtlich geschützt werden können und wer die Rechte daran besitzt.


1. Urheberrechtliche Aspekte der KI

1.1 Schutzfähigkeit von KI-erzeugten Werken

Nach dem Urheberrecht müssen Werke eine persönliche geistige Schöpfung sein (§ 2 UrhG). Dies setzt menschliches Schaffen voraus.

a. Menschliche Mitwirkung

  • Ein Werk, das vollständig durch KI ohne menschliches Eingreifen erstellt wird, erfüllt nach aktuellem Recht nicht die Anforderungen an ein urheberrechtlich geschütztes Werk.
  • Voraussetzung: Der Mensch muss eine kreative Steuerung ausüben oder die KI bewusst in einer Weise konfigurieren, die ein bestimmtes Werk hervorbringt.

b. Beispiele:

  1. Textgenerierung durch KI (z. B. ChatGPT):
    • Wenn ein Mensch die KI lediglich mit allgemeinen Anweisungen betreibt, ist der Output vermutlich nicht urheberrechtlich geschützt.
    • Eine redaktionelle Überarbeitung durch den Menschen könnte jedoch einen neuen Schutz begründen.
  2. KI-generierte Kunst:
    • Bei rein KI-generierten Kunstwerken könnte der Schutz fehlen, es sei denn, der Mensch beeinflusst die kreative Gestaltung maßgeblich.

c. Gerichtsurteile:

  • Urteil des BGH (Az. I ZR 178/16 – Metall auf Metall):
    Dieses Urteil betont, dass ein Werk einen schöpferischen Beitrag erfordert, der durch menschliche Kreativität geprägt sein muss.

1.2 Urheberschaft bei KI-generierten Werken

  • Aktueller Stand: Der Mensch, der die KI programmiert oder verwendet, wird in der Regel nicht automatisch als Urheber des Outputs angesehen.
  • Vorschläge zur Reform:
    • Einführung eines neuen Schutzmechanismus für KI-generierte Inhalte, ähnlich dem Schutz sui generis bei Datenbanken (§§ 87a–87e UrhG).

1.3 Nutzung fremder Werke durch KI

  • Trainingsdaten: KI-Systeme werden häufig mit großen Datenmengen trainiert, die urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Die Nutzung solcher Daten kann problematisch sein.
  • Relevante Vorschriften:
    • Zitatrecht (§ 51 UrhG): Erlaubt die Nutzung von Werken zu wissenschaftlichen Zwecken.
    • Text- und Data-Mining-Ausnahme (§ 44b UrhG): Erlaubt die Analyse geschützter Werke, sofern kein Widerspruch des Rechteinhabers erfolgt.

Beispiel:

  • Ein KI-System wird mit geschützten Fotografien trainiert, um neue Bilder zu erstellen. Ohne Zustimmung der Rechteinhaber könnte dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

1.4 Verwertung und Lizenzierung

  • KI-generierte Werke:
    • Die Lizenzierung von KI-Outputs ist möglich, auch wenn sie nicht urheberrechtlich geschützt sind. Verträge regeln in diesem Fall die Nutzungsrechte.
  • Nutzung fremder Werke durch KI:
    • Lizenzverträge können erforderlich sein, um urheberrechtlich geschützte Inhalte legal zu nutzen.

2. Patentrechtliche Aspekte der KI

2.1 Patentierbarkeit von KI-Innovationen

Das Patentrecht schützt technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind (§ 1 PatG). KI-Innovationen können grundsätzlich patentiert werden, sofern sie diese Kriterien erfüllen.

a. Technische Erfindungen durch KI

  • Beispiele:
    • Algorithmen, die spezifische technische Probleme lösen (z. B. Optimierung von Maschinenprozessen).
    • KI-Systeme, die neue medizinische Diagnosen oder Behandlungsansätze entwickeln.
  • Einschränkung: Rein abstrakte Algorithmen oder mathematische Methoden sind nicht patentierbar, es sei denn, sie haben einen technischen Charakter.

b. Erfinderschaft bei KI-generierten Patenten

  • Aktuelle Regelung: Nur natürliche Personen können als Erfinder gelten. Wenn eine KI autonom eine Erfindung entwickelt, fehlt derzeit eine rechtliche Grundlage, um diese zu patentieren.
  • Urteile:
    • EPO, Fall DABUS: Das Europäische Patentamt entschied, dass eine KI nicht als Erfinder benannt werden kann.

2.2 Schutz technischer Lösungen durch KI

  • Beispiel:
    Eine KI entwickelt einen neuen Algorithmus zur Bildkompression. Dieser Algorithmus kann patentrechtlich geschützt werden, wenn er ein technisches Problem löst.

2.3 Herausforderungen

  • Nachweis der Erfindungshöhe:
    Der menschliche Beitrag bei der Entwicklung muss ausreichend dokumentiert sein.
  • Reformvorschläge:
    Einführung von Regelungen, die es ermöglichen, KI als Mitwirkende bei Patentanmeldungen zu berücksichtigen.

3. Weitere Schutzrechte

3.1 Designrecht

  • Anwendbarkeit:
    KI-generierte Designs können geschützt werden, sofern sie die Anforderungen an Neuheit und Eigenart (§ 2 DesignG) erfüllen.
  • Herausforderung:
    Ähnlich wie beim Urheberrecht ist die Frage offen, ob rein KI-generierte Designs den Schutz erlangen können.

3.2 Markenrecht

  • KI als Werkzeug zur Markenentwicklung:
    KI kann neue Logos oder Marken entwickeln. Der Schutz richtet sich dann nach dem Markengesetz (MarkenG).
  • Herausforderung:
    Die Frage nach der Urheberschaft könnte bei rein KI-generierten Marken auftreten.

3.3 Schutz von Geschäftsgeheimnissen

  • Schutz von Algorithmen und Daten:
    Algorithmen und Trainingsdaten können als Geschäftsgeheimnisse geschützt werden (§ 2 GeschGehG).
  • Beispiel:
    Ein Unternehmen schützt die Architektur seines KI-Modells als Geschäftsgeheimnis, um unberechtigten Zugriff zu verhindern.

4. Internationale Perspektiven

4.1 USA

  • Urheberrecht:
    US-Behörden erkennen keine urheberrechtliche Schutzfähigkeit für rein KI-generierte Werke an.
  • Patentrecht:
    Auch in den USA können nur Menschen als Erfinder gelten.

4.2 Europa

  • Urheberrecht:
    Einheitliche Regelungen durch die Urheberrechtsrichtlinie der EU, z. B. zu Text- und Data-Mining-Ausnahmen.
  • Patentrecht:
    Harmonisierung durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ).

4.3 China

  • Urheberrecht:
    KI-generierte Werke können in bestimmten Fällen als schutzfähig anerkannt werden, sofern sie ausreichende Kreativität aufweisen.
  • Patentrecht:
    Stärkere Betonung auf der staatlichen Kontrolle von KI-Erfindungen.

5. Leistungen unserer Kanzlei

5.1 Beratung zu Schutzrechten

  • Analyse, welche Schutzrechte für Ihre KI-Entwicklungen und -Ergebnisse anwendbar sind.
  • Unterstützung bei der Registrierung und Durchsetzung von Urheberrechten, Patenten und Designs.

5.2 Vertragsgestaltung

  • Erstellung von Lizenz- und Nutzungsverträgen für KI-generierte Werke.
  • Regelung von Rechten an Algorithmen, Daten und Erfindungen in Kooperationen.

5.3 Konfliktlösung

  • Vertretung in Streitigkeiten zu Urheber- und Patentrechten.
  • Mediation bei Lizenzkonflikten oder Verletzungen von Schutzrechten.

6. KI-IP-Recht

Das rechtliche Umfeld für KI und Schutzrechte entwickelt sich dynamisch. Während das Urheberrecht klare menschliche Mitwirkung voraussetzt, bietet das Patentrecht für technische KI-Innovationen Möglichkeiten des Schutzes. Zukünftige Reformen werden entscheidend sein, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung, um Unternehmen rechtssicher und innovativ aufzustellen.