LG Aachen: Google haftet für falsche Strafvorwürfe im KI-Modus

Landgericht Aachen, Beschluss vom 24. September 2026 – Az. 8 O 268/26

Wenn die KI Informationen über die falsche Person zusammenführt

KI-gestützte Suchmaschinen liefern nicht mehr nur eine Liste von Internetseiten. Sie analysieren Informationen aus unterschiedlichen Quellen und formulieren daraus eigenständige Antworten. Das birgt erhebliche rechtliche Risiken, wenn die künstliche Intelligenz Inhalte falsch verknüpft oder Tatsachen erfindet.

Mit Beschluss vom 24. September 2026 hat das Landgericht Aachen Google untersagt, bestimmte falsche Aussagen über einen Arzt im KI-Modus der Suchmaschine weiterzuverbreiten. Die KI hatte diesem Arzt unter anderem strafrechtliche Vorwürfe und eine Verurteilung zugeschrieben, die tatsächlich eine andere Person betrafen.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass sich Anbieter KI-gestützter Suchfunktionen nicht ohne Weiteres darauf berufen können, die beanstandeten Inhalte seien automatisiert erzeugt worden.

Der Sachverhalt: Strafverfahren einer anderen Person zugeschrieben

Im konkreten Fall stellte die KI bei Suchanfragen zum Namen eines Arztes in Verbindung mit bestimmten Begriffen einen Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen sexueller Nötigung her. Die generierten Antworten vermittelten darüber hinaus den Eindruck, der Arzt sei freigestellt und gekündigt worden sowie strafrechtlich verurteilt worden.

Diese Angaben waren nach dem im Verfahren zugrunde gelegten Sachverhalt falsch. Die Informationen bezogen sich auf eine andere Person. Die KI hatte Inhalte miteinander verknüpft und dadurch ein unzutreffendes Gesamtbild erzeugt.

Der Betroffene beanstandete die Aussagen gegenüber Google und verlangte deren Entfernung. Google lehnte Maßnahmen zunächst ab. Daraufhin beantragte der Arzt gerichtlichen Eilrechtsschutz.

Die Entscheidung des LG Aachen

Das Landgericht Aachen untersagte Google im Wege einer einstweiligen Verfügung, die konkret beanstandeten Falschaussagen weiter über den KI-Modus zu verbreiten.

Rechtlicher Ausgangspunkt war der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses schützt unter anderem die persönliche Ehre und den sozialen sowie beruflichen Geltungsanspruch. Unwahre Tatsachenbehauptungen, die einer Person schwere Straftaten oder eine Verurteilung zuschreiben, können diesen Schutz besonders schwerwiegend verletzen.

Entscheidend war für das Gericht auch die Rolle der KI-Funktion: Sie zeigt nicht lediglich fremde Internetseiten an, sondern formuliert aus Informationen verschiedener Quellen eine eigene, zusammenhängende Antwort. Die Verantwortlichkeit lässt sich daher nicht ohne Weiteres mit dem bloßen Bereitstellen von Suchlinks gleichsetzen.

Warum der Hinweis auf die Falschinformation entscheidend war

Besondere Bedeutung hatte, dass Google konkret auf die behauptete Personenverwechslung hingewiesen worden war. Nach Auffassung des Gerichts hätte eine Überprüfung der Einwände die Fehlerhaftigkeit der Aussagen erkennen lassen.

Wer eine KI-Suchfunktion betreibt, muss deshalb bei einem hinreichend konkreten Hinweis auf eine mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzung prüfen, ob die beanstandeten Inhalte unzutreffend sind und welche zumutbaren Abhilfemaßnahmen erforderlich sind. Eine pauschale Ablehnung der Beanstandung kann rechtlich riskant sein.

Die Entscheidung macht zugleich deutlich, dass es bei der rechtlichen Bewertung nicht allein darauf ankommt, ob ein Mensch die falsche Aussage selbst formuliert hat. Auch automatisiert erzeugte Inhalte können eine rechtsverletzende Tatsachenbehauptung darstellen.

Was bedeutet der Beschluss für Unternehmen und KI-Anbieter?

Der Beschluss betrifft unmittelbar den KI-Modus einer Suchmaschine. Seine praktische Bedeutung reicht jedoch über Suchmaschinen hinaus. Auch Betreiber anderer KI-Anwendungen sollten prüfen, wie sie mit fehlerhaften oder rechtsverletzenden Ausgaben umgehen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Melde- und Beschwerdewege: Betroffene müssen konkrete Fehler einfach und nachvollziehbar beanstanden können.
  • Prüfprozesse: Hinweise auf falsche Tatsachenbehauptungen sollten zeitnah und inhaltlich geprüft werden.
  • Dokumentation: Beanstandung, Prüfung und ergriffene Maßnahmen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Korrektur und Abhilfe: Je nach Fall kommen eine Korrektur, eine Entfernung oder andere geeignete Maßnahmen in Betracht.
  • Risikomanagement: Besonders sensible Aussagen über Straftaten, berufliche Vorgänge oder persönliche Verhältnisse erfordern erhöhte Aufmerksamkeit.

Für Unternehmen, die KI-Chatbots oder KI-Suchfunktionen einsetzen, empfiehlt sich eine klare Zuständigkeit für Beschwerden und ein Verfahren, mit dem problematische Ausgaben überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden können.

Keine pauschale Haftung für jeden KI-Fehler

Der Beschluss sollte nicht so verstanden werden, dass jede unrichtige KI-Antwort automatisch einen Unterlassungsanspruch auslöst. Maßgeblich sind die konkreten Umstände, die Art und Schwere der Aussage, die betroffenen Rechte sowie die rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Anspruchs.

Es handelt sich zudem um eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz. Sie ist von einer abschließenden höchstrichterlichen Klärung zu unterscheiden.

Zusammenfassung

Das LG Aachen zeigt, wie gravierend die Folgen einer KI-gestützten Personenverwechslung sein können. Wer eine Anwendung bereitstellt, die aus unterschiedlichen Quellen eigenständige Aussagen erzeugt, sollte rechtsverletzende Inhalte nicht allein mit dem Hinweis auf die automatisierte Verarbeitung zurückweisen.

Besonders wichtig ist ein funktionierender Umgang mit konkreten Beanstandungen. Für Anbieter und Unternehmen gehört die Prüfung und Korrektur problematischer KI-Ausgaben daher in ein wirksames rechtliches und organisatorisches Risikomanagement.

Fundstelle: LG Aachen, Beschluss vom 24.09.2026 – 8 O 268/26. Eine zusammenfassende Darstellung der Entscheidung findet sich bei beck-aktuell.

Hinweis: Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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