Viele Fragen rund um den Einsatz von KI lassen sich in klar abgegrenzten Paketen bearbeiten. Auf dieser Seite beschreiben wir fünf Leistungspakete für Unternehmen, die KI einführen, anbieten oder einkaufen. Für jedes Paket finden Sie Umfang, Ergebnis und die Leistungen, die nicht enthalten sind. So können Sie vorab einschätzen, welches Paket zu Ihrer Situation passt.
Unser Team verbindet rechtliche Beratung mit technischem Hintergrund: Zu horak. Rechtsanwälte gehören Rechtsanwälte, Fachanwälte und Patentanwälte, darunter Kolleginnen und Kollegen mit Abschlüssen als Diplom-Ingenieur und Diplom-Physiker.
Paket 1: KI-Einstieg – Bestandsaufnahme und KI-Richtlinie
Für Unternehmen, die KI-Werkzeuge bereits nutzen oder kurzfristig einführen wollen und dafür eine verlässliche rechtliche Grundlage benötigen.
Umfang
- Strukturierte Erhebung der eingesetzten und geplanten KI-Systeme anhand eines Fragebogens und eines Gesprächs mit den Verantwortlichen
- Einordnung von Rolle (Art. 3 KI-VO) und Risikoklasse je System
- Prüfung der Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO und der Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO
- Datenschutzrechtliche Erstbewertung der wichtigsten Anwendungsfälle
- Entwurf einer unternehmensspezifischen KI-Richtlinie und Abstimmungsrunde
Ergebnis
- KI-Inventar als Tabelle zur Weiterführung durch Ihr Unternehmen
- Kurzbericht mit Einordnung und priorisierten Handlungsempfehlungen
- KI-Richtlinie, abgestimmt und einsatzbereit
Nicht enthalten
- Datenschutz-Folgenabschätzungen und Vertragsverhandlungen mit Anbietern
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Vollständige Hochrisiko-Compliance (siehe Paket 3)
Paket 2: KI-Kompetenz-Schulung nach Art. 4 KI-VO
Für Unternehmen, die ihre Beschäftigten im Umgang mit KI schulen und dies nachweisbar dokumentieren wollen. Art. 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber, die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern; die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 und wurde durch den Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) neu gefasst.
Umfang
- Abstimmung von Zielgruppen und Schwerpunkten, etwa Geschäftsleitung, Fachanwender, Personalabteilung oder Entwicklung
- Schulung vor Ort, an einem unserer Standorte oder online
- Inhalte: Funktionsweise und Grenzen von KI, Pflichten nach KI-VO, Datenschutz, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse, Ihre interne KI-Richtlinie
- Praxisbeispiele aus dem jeweiligen Arbeitsumfeld
Ergebnis
- Schulungsunterlagen zur internen Weiterverwendung
- Teilnahmenachweise mit Datum, Inhalten und Dauer als Dokumentation gegenüber Aufsichtsbehörden
- Hinweise zur Auffrischung und zu weiteren Zielgruppen
Nicht enthalten
- Technische Produktschulungen zu einzelnen Softwarelösungen
- Prüfungen oder Zertifizierungen nach privaten Standards
- Aufbau einer eigenen E-Learning-Plattform
Paket 3: AI-Act-Readiness für Hochrisiko-Systeme
Für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in den Bereichen nach Anhang I oder Anhang III KI-VO, etwa Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, Bildung oder KI in Maschinen und Medizinprodukten. Die Pflichten gelten nach dem Digital Omnibus ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. ab dem 2. August 2028 (Anhang I).
Umfang
- Begründete Hochrisiko-Einordnung einschließlich Prüfung der Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO
- Gap-Analyse der Anbieterpflichten (Art. 9 bis 17 KI-VO, unter anderem Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Qualitätsmanagementsystem) oder der Betreiberpflichten (Art. 26 KI-VO)
- Prüfung, ob eine Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO erforderlich ist
- Abstimmung mit bestehenden Produktsicherheits- und Konformitätsprozessen
- Umsetzungsfahrplan mit Verantwortlichkeiten
Ergebnis
- Schriftliche Einordnung des Systems
- Gap-Analyse mit priorisierten Maßnahmen und Zeitplan bis zum Geltungsbeginn
- Muster und Vorlagen für die wesentlichen Dokumente
Nicht enthalten
- Technische Tests, Validierung von Modellen und Messungen der Genauigkeit oder Robustheit
- Konformitätsbewertung durch eine notifizierte Stelle
- Laufende Pflege der technischen Dokumentation
Paket 4: Vertrags-Check für KI-Dienste
Für Unternehmen, die KI-Dienste einkaufen, etwa Sprachmodelle, Chatbots, Analyse- oder HR-Software, und die Bedingungen vor Vertragsschluss prüfen lassen wollen.
Umfang
- Prüfung der Nutzungsbedingungen, des Auftragsverarbeitungsvertrags und der Service Level Agreements
- Bewertung von Regelungen zu Trainingsnutzung, Vertraulichkeit, Rechten an Ein- und Ausgaben, Haftung und Freistellung
- Abgleich mit den Pflichten nach KI-VO und DSGVO, insbesondere Art. 28 und Art. 44 ff. DSGVO
- Verhandlungsempfehlungen und Formulierungsvorschläge
Ergebnis
- Prüfbericht mit Ampelbewertung der wesentlichen Klauseln
- Änderungsvorschläge zur Verwendung in den Verhandlungen
- Hinweise zu technischen und organisatorischen Einstellungen des Dienstes
Nicht enthalten
- Führung der Vertragsverhandlungen (gesondert beauftragbar)
- Entwurf individueller Verträge für eigene KI-Produkte
- Technische Sicherheitsprüfung des Dienstes
Paket 5: Laufende KI-Rechtsbetreuung
Für Unternehmen, die KI dauerhaft einsetzen oder entwickeln und einen festen Ansprechpartner für rechtliche Fragen wünschen.
Umfang
- Vereinbartes Beratungskontingent für Fragen zu KI-VO, Datenschutz, Urheberrecht, Verträgen und Arbeitsrecht
- Prüfung neuer Anwendungsfälle vor der Freigabe
- Regelmäßige Information über Rechtsänderungen, Leitlinien der Kommission und Entscheidungen der Bundesnetzagentur
- Jährliche Überprüfung von KI-Inventar und KI-Richtlinie
Ergebnis
- Schnelle Einordnung neuer Vorhaben auf Basis Ihres bekannten Ausgangsstands
- Aktuelle Dokumentation und Richtlinien
- Feste Ansprechpartner im Team
Nicht enthalten
- Gerichtliche und behördliche Verfahren
- Umfangreiche Projekte wie Hochrisiko-Readiness oder Due Diligence (gesondert beauftragbar)
Paketübersicht
| Paket | Geeignet für | Kernergebnis |
|---|---|---|
| KI-Einstieg | Unternehmen am Beginn des KI-Einsatzes | KI-Inventar und KI-Richtlinie |
| KI-Kompetenz-Schulung | alle Anbieter und Betreiber von KI | Schulung mit Teilnahmenachweis |
| AI-Act-Readiness | Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI | Gap-Analyse und Umsetzungsfahrplan |
| Vertrags-Check | Unternehmen beim Einkauf von KI-Diensten | Prüfbericht mit Änderungsvorschlägen |
| Laufende Betreuung | Unternehmen mit dauerhaftem KI-Einsatz | fester Ansprechpartner und Beratungskontingent |
Vergütung
Für alle Pakete vereinbaren wir vorab einen Festpreis oder eine Pauschale nach Vereinbarung, abhängig von Anzahl der Systeme, Teilnehmern oder Dokumenten. Die Grundlagen unserer Abrechnung erläutern wir unter Anwaltshonorar im KI-Recht.
So unterstützen wir Sie
- Erstgespräch zur Auswahl des passenden Pakets
- Kombination und Anpassung der Pakete an Ihren Bedarf
- Interdisziplinäre Bearbeitung durch Rechtsanwälte, Fachanwälte und Patentanwälte
- Bearbeitung über unsere Standorte in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Leipzig, München und Stuttgart
Häufige Fragen
Können Pakete kombiniert werden?
Ja. Häufig wird der KI-Einstieg mit einer Schulung nach Art. 4 KI-VO verbunden, damit die neue KI-Richtlinie direkt vermittelt wird.
Was passiert, wenn sich während der Bearbeitung zusätzlicher Prüfbedarf zeigt?
Wir informieren Sie, bevor wir Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs erbringen, und stimmen das weitere Vorgehen und die Vergütung mit Ihnen ab.
Welches Paket passt zu uns?
Eine erste Orientierung gibt der AI-Act-Quick-Check. Im Erstgespräch klären wir anschließend, welches Paket Ihren Bedarf abdeckt.
Weiterführende Themen
- AI-Act-Quick-Check
- Checkliste: KI im Unternehmen rechtssicher einführen
- Entwicklung von KI-Richtlinien
- Schulungen und Workshops
- KI-Einkauf und Anbieterprüfung
- Anwaltshonorar im KI-Recht
Welches Paket passt zu Ihrem KI-Vorhaben?
Wir besprechen mit Ihnen Ihren Bedarf und erstellen ein Angebot mit festem Umfang.