Musikrecht

GEMA gegen SUNO: Landgericht München I stärkt Urheberrechte gegenüber KI-Musikgeneratoren

KI-generierte Musik steht erneut im Fokus der Gerichte. Mit einem richtungsweisenden Urteil vom 3. August 2026 (Az. 42 O 763/25) hat das Landgericht München I der GEMA in wesentlichen Punkten Recht gegeben. Das Gericht entschied, dass der KI-Musikgenerator SUNO für Urheberrechtsverletzungen haftet. Im Mittelpunkt stehen sowohl das Training der KI mit geschützten Musikwerken als auch

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Klage der GEMA gegen OPENAI

Die GEMA hat am 13. November 2024 beim Landgericht München eine Klage gegen OpenAI eingereicht. Sie richtet sich sowohl gegen die amerikanische Muttergesellschaft OpenAI, L.L.C. als auch gegen die europäische Tochtergesellschaft OpenAI Ireland Ltd. Der Vorwurf lautet, dass das KI-gestützte Sprachmodell ChatGPT urheberrechtlich geschützte Songtexte aus dem Repertoire der GEMA-Mitglieder ohne entsprechende Lizenzen nutzt und

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