LG Aachen: Suchmaschinen haften für persönlichkeitsrechtsverletzende Aussagen ihres KI-Modus

KI-generierte Falschbehauptungen über Personen: Warum Suchmaschinenbetreiber auf konkrete Hinweise reagieren müssen

Künstliche Intelligenz kann Informationen aus unterschiedlichen Internetquellen zusammenführen und daraus eigenständige Aussagen erzeugen. Dabei können allerdings auch schwerwiegende Fehler entstehen – etwa wenn eine KI strafrechtliche Vorwürfe oder eine Verurteilung fälschlich einer Person zuordnet, obwohl diese tatsächlich einen anderen Menschen betreffen.

Mit einem Beschluss vom 24. September 2026 hat sich das Landgericht Aachen mit der Verantwortung eines Suchmaschinenbetreibers für solche KI-generierten Aussagen befasst. Nach dem hier zugrunde gelegten Entscheidungstext kann ein persönlichkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehen, wenn die KI einer Person wahrheitswidrig strafrechtliche Vorwürfe und eine Verurteilung zuschreibt und der Betreiber trotz konkreter Hinweise auf die Personenverwechslung sowie zumutbarer Überprüfung keine Abhilfe schafft.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Betreiber von KI-gestützten Suchfunktionen die Verantwortung für persönlichkeitsrechtsverletzende Ergebnisse nicht allein mit dem Hinweis auf automatisierte Verarbeitung fremder Internetinhalte zurückweisen können.

Wenn die KI Informationen falsch zusammenführt

KI-gestützte Suchmaschinen beschränken sich nicht immer darauf, Fundstellen aufzulisten. Ihre Systeme können Inhalte verschiedener Webseiten auswerten, miteinander verknüpfen und daraus zusammenfassende Antworten formulieren.

Diese Arbeitsweise birgt Risiken: Informationen über unterschiedliche Personen können miteinander vermischt werden. Im besonders problematischen Fall wird dadurch einer Person ein strafrechtlicher Vorwurf zugeschrieben, der tatsächlich einen anderen Menschen betrifft. Ebenso kann eine KI fälschlich behaupten, eine Person sei wegen einer Straftat verurteilt worden.

Solche Aussagen können das Ansehen der betroffenen Person erheblich beeinträchtigen. Anders als bei einem bloßen Verweis auf eine externe Webseite formuliert der KI-Modus eine eigene, aus der Auswertung und Verknüpfung fremder Inhalte erzeugte Aussage.

Genau diese Eigenständigkeit der KI-generierten Darstellung ist für die rechtliche Einordnung von Bedeutung.

LG Aachen: Verantwortung für eigenständig erzeugte KI-Aussagen

Das Landgericht Aachen befasste sich in seinem Beschluss vom 24. September 2026 mit der Verantwortlichkeit des Betreibers einer Suchmaschine für Aussagen, die dessen KI-Modus aus fremden Internetinhalten erzeugt hatte.

Nach dem mitgeteilten Entscheidungsgrundsatz ist der Betreiber für solche eigenständigen Aussagen verantwortlich. Ordnet die KI einer Person wahrheitswidrig strafrechtliche Vorwürfe und eine Verurteilung zu, die tatsächlich einen anderen Menschen betreffen, kann der betroffenen Person ein persönlichkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch zustehen.

Entscheidend ist dabei insbesondere, wie der Betreiber nach einem konkreten Hinweis auf den Fehler reagiert. Der Anspruch besteht nach dem mitgeteilten Grundsatz jedenfalls dann, wenn der Betreiber trotz konkreter Hinweise auf die Personenverwechslung und trotz zumutbarer Überprüfung keine Abhilfe schafft.

Damit rückt nicht nur die Entstehung der fehlerhaften Aussage in den Blick. Auch der Umgang mit einem bekannt gewordenen Fehler ist rechtlich relevant.

Warum der Hinweis auf fremde Internetquellen nicht genügt

KI-Systeme greifen auf Informationen zurück, die im Internet veröffentlicht wurden. Fehlerhafte Ergebnisse können deshalb unter anderem aus unklaren Zuordnungen, unvollständigen Informationen oder der Verknüpfung von Angaben über verschiedene Personen entstehen.

Für die betroffene Person macht es jedoch einen erheblichen Unterschied, ob eine Suchmaschine lediglich eine fremde Fundstelle anzeigt oder ob ihr KI-Modus selbst eine konkrete Tatsachenbehauptung formuliert. Eine solche Aussage kann den Eindruck erwecken, die zugrunde liegenden Informationen seien geprüft und eindeutig zugeordnet worden.

Werden einer Person Straftaten oder eine strafrechtliche Verurteilung zugeschrieben, obwohl diese Angaben einen anderen Menschen betreffen, steht eine schwerwiegende Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Raum.

Die Entscheidung unterstreicht damit die Bedeutung einer eigenständigen Prüfung der vom KI-Modus erzeugten Aussagen. Die automatisierte Zusammenführung fremder Inhalte beseitigt nicht ohne Weiteres die Verantwortung für das daraus entstehende Ergebnis.

Konkrete Hinweise können eine Prüfungspflicht auslösen

Für Betroffene ist besonders wichtig, dass sie eine mögliche Personenverwechslung gegenüber dem Betreiber konkret benennen können. Nach dem mitgeteilten Entscheidungsgrundsatz kommt es darauf an, dass der Betreiber Hinweise auf die Verwechslung erhält und eine zumutbare Überprüfung dennoch ohne Abhilfe bleibt.

Für die praktische Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs kann es deshalb sinnvoll sein, die beanstandete KI-Antwort genau zu dokumentieren. Dazu gehören insbesondere:

  • der vollständige Wortlaut der falschen Aussage,
  • ein Screenshot der KI-Antwort,
  • die URL und der Zeitpunkt des Abrufs,
  • die konkrete Darstellung der vermeintlichen Straftat oder Verurteilung,
  • nachvollziehbare Angaben, aus denen sich die Personenverwechslung ergibt,
  • der an den Betreiber gerichtete Hinweis und dessen Reaktion.

Diese Dokumentation kann helfen, den Inhalt der beanstandeten Aussage und den Ablauf der Meldung nachvollziehbar festzuhalten. Ob die Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs im Einzelfall erfüllt sind, hängt von den konkreten Umständen ab.

Was die Entscheidung für KI-Anbieter bedeutet

Für Betreiber von Suchmaschinen und anderen KI-gestützten Informationsdiensten ergibt sich aus dem mitgeteilten Entscheidungsgrundsatz ein praktischer Handlungsbedarf. Sie sollten Verfahren vorhalten, mit denen konkrete Hinweise auf möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzende KI-Aussagen geprüft und bearbeitet werden können.

Dazu gehören insbesondere klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Prüfabläufe und eine angemessene Reaktion auf substantiierte Beschwerden. Bei schwerwiegenden Vorwürfen wie der falschen Zuschreibung einer Straftat oder Verurteilung ist eine sorgfältige Überprüfung besonders bedeutsam.

Auch für die interne Organisation von KI-Diensten ist der Fall relevant. Die technische Erzeugung einer Antwort sollte nicht dazu führen, dass Beschwerden über fehlerhafte personenbezogene Aussagen unbearbeitet bleiben. Betreiber müssen sich mit konkreten Hinweisen auf eine mögliche Rechtsverletzung auseinandersetzen und prüfen, ob Abhilfe geboten ist.

Die Entscheidung ist zugleich kein Freibrief für beliebige Beanstandungen: Maßgeblich bleiben die konkreten Umstände, die Erkennbarkeit der Personenverwechslung und die Zumutbarkeit der Überprüfung.

Was Betroffene tun können

Wer feststellt, dass eine KI-Suchfunktion ihm fälschlich Straftaten oder eine Verurteilung zuschreibt, sollte zunächst die konkrete Aussage sichern. Anschließend kann der Betreiber schriftlich auf die Personenverwechslung hingewiesen und zur Überprüfung sowie zur Beseitigung der beanstandeten Aussage aufgefordert werden.

Dabei sollte möglichst präzise erläutert werden, welche Angaben falsch zugeordnet wurden und weshalb sich die Aussage auf eine andere Person bezieht. Eine pauschale Beschwerde lässt sich unter Umständen schwerer überprüfen als ein konkreter, mit Belegen versehener Hinweis.

Bleibt eine angemessene Reaktion aus, kann anwaltlich geprüft werden, ob ein Anspruch auf Unterlassung besteht und welche weiteren rechtlichen Schritte in Betracht kommen. Dabei sind der genaue Wortlaut der KI-Aussage, ihre Verbreitung und die Reaktion des Betreibers zu berücksichtigen.

Fazit: KI-generierte Aussagen bleiben rechtlich relevant

Der Beschluss des Landgerichts Aachen verdeutlicht die Risiken, die entstehen, wenn KI-Systeme Informationen über verschiedene Personen miteinander verknüpfen. Werden einer Person wahrheitswidrig strafrechtliche Vorwürfe oder eine Verurteilung zugeschrieben, kann dies ihr Persönlichkeitsrecht erheblich verletzen.

Nach dem mitgeteilten Entscheidungsgrundsatz kann der Betreiber der Suchmaschine für die eigenständig erzeugte Aussage verantwortlich sein. Besonders relevant ist, ob er trotz konkreter Hinweise auf eine Personenverwechslung und zumutbarer Überprüfung untätig bleibt.

Für Betroffene ist es daher wichtig, falsche KI-Aussagen sorgfältig zu dokumentieren und den Betreiber konkret zur Prüfung aufzufordern. Für Anbieter von KI-gestützten Suchfunktionen zeigt die Entscheidung, dass wirksame Verfahren zum Umgang mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Ergebnissen ein wesentlicher Bestandteil eines verantwortungsvollen Betriebs sind.

Fundstelle: LG Aachen, Beschluss vom 24. September 2026, Az. 8 O 268/26.

Hinweis: Der Beitrag beruht auf dem mitgeteilten Entscheidungsgrundsatz. Der vollständige Beschlusstext sollte vor einer Veröffentlichung für weitergehende Aussagen zu Sachverhalt, Begründung und Reichweite der Entscheidung geprüft werden. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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